Corona: Neue FAQ zur Corona-Arbeitsschutzverordnung
- Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen
Gemäß der neuen Fassung des § 28a Abs. 3 IfSG soll für Infektionsschutzmaßnahmen künftig die regionale Hospitalisierungs-Inzidenz der wesentliche Maßstab sein. Weitere Indikatoren wie die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Anzahl der geimpften Personen sollen bei der Bewertung des Infektionsgeschehens berücksichtigt werden. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer.
Ferner wird die Verpflichtung, dass Einreisende über einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis verfügen müssen, bestätigt. Danach kann eine Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises – unabhängig von der Hospitalisierungs-Inzidenz – bereits zum präventiven Infektionsschutz eingeführt werden.
- FAQ der BDA zur neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung
Anlässlich der erfolgten Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hat die BDA ihre FAQ aktualisiert und erweitert und geht dabei auch auf die Rechtslage in Bezug auf das umstrittene Fragerecht des Arbeitgebers zum Impfstatus ein.
- Bundesdatenschutzbeauftragter zur Abfrage des Impf- und Teststatus durch Arbeitgeber
Nach Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Kelber (BfDI) besteht ohne gesetzliche Grundlage für Arbeitgeber weder ein Fragerecht bzgl. des Impf- oder Teststatus ihrer Beschäftigten noch die Befugnis, Tests anzuordnen (Presseerklärung vom 31. August 2021).
Diese Einschätzung ist aus Sicht des bvdm problematisch, da u. a. die Corona-Arbeitsschutzverordnung aber auch das Infektionsschutzgesetz im Rahmen der Entschädigungsansprüche zwischen Geimpften und Ungeimpften differenzieren. Vor diesem Hintergrund reicht es nicht aus, das Fragerecht nur für bestimmte Einrichtungen zu regeln. Ein wirkungsvoller Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wäre eine Klarstellung des Fragerechts für alle Betriebe und Bereiche.
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