Corona: Konjunkturpaket zur Wiederbelebung der Wirtschaft
Einige der wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
- Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktragsvolumens
Der steuerliche Verlustrücktrag soll für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Millionen Euro (bei Einzelveranlagung) bzw. 10 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert werden. - Überbrückungshilfen für besonders betroffene Unternehmen
Antragsberechtigt sollen Unternehmen sein, deren Umsätze Corona-bedingt im April und im Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter den Umsätzen vom April und vom Mai 2019 lagen und in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent unter den Vorjahreswerten liegen. Erstattet werden sollen bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, wobei bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten erstattet werden können. Der maximale Erstattungsbetrag soll 150.000 Euro für drei Monate betragen. Die Antragsfrist soll spätestens am 31. August 2020 enden. Die Auszahlungsfrist soll spätestens am 30. November 2020 enden.
- Entlastung bei Stromkosten ab 2021
Es soll eine Senkung der EEG-Umlage zur Finanzierung des Ausbaus von Erneuerbaren Energien über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt stattfinden, sodass die EEG-Umlage im Jahr 2021 bei 6,5 Cent/kWh und im Jahr 2022 bei 6,0 Cent/kWh liegen soll.
- Senkung der Mehrwertsteuer zum 1. Juli 2020
Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt. Der ermäßigte Steuersatz wird von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
- Befristete Einführung der degressiven Abschreibung
Als steuerlicher Investitionsanreiz soll eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt werden.
- Stabilisierung des Sozialversicherungsbeitrags auf maximal 40 Prozent bis 2021
Um eine Corona-bedingte Steigerung von Lohnnebenkosten zu verhindern, sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden, indem der darüber hinaus gehende Finanzbedarf bis zum Jahr 2021 aus dem Bundeshaushalt gedeckt wird.
- Erstbewertung des Konjunkturpakets
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Hier finden Sie das Eckpunktepapier des Konjunkturpakets.
- vdmno-Vlog
Am Montag veröffentlichen wir einen neuen vdmno-Vlog, in dem wir die Thematik und die Auswirkungen auf die Druckindustrie für Sie zusammenfassen.
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