Corona: KfW verlängert Corona-Hilfskreditprogramme bis Juni 2021

Nachdem die Europäische Union den befristeten Rahmen für coronabedingte staatliche Beihilfen verlängert hat, hat nun auch die KfW-Bank die KfW-Sonderprogramme 2020 und den KfW-Schnellkredit bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Kreditanträge müssen allerdings zur rechtzeitigen Bearbeitung durch die KfW früher gestellt werden – beim KfW-Schnellkredit sind die Kreditanträge bis spätestens zum 23. Juni 2021 einzureichen. Zudem hat die KfW angekündigt ab dem ersten Quartal 2021 stichprobenartige Endkreditnehmerprüfungen beim KfW-Schnellkredit einzuführen.

  • Daher hat die KfW nun das Sonderförderprogramm 2020 und das KfW-Schnellkreditprogramm bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Verlängerung betrifft die folgenden Corona-Hilfskredite
    – KfW-Unternehmerkredit
    – ERP-Gründerkredit – Universell mit Haftungsfreistellung
    – KfW-Schnellkredit 2020
    – Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung

An weiterführende aktuelle Informationen gelangt man über die entsprechenden Merkblätter der einzelnen KfW-Hilfskreditprogramme, die über die zentrale KfW-Webseite gefunden werden können.

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