Corona: KfW-Sonderprogramm 2020
KfW-Sonderprogramme für junge und am Markt etablierte Unternehmen
- Kreditprogramme
Während etablierte Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren existieren, einen KfW-Unternehmerkredit beantragen können, können jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, einen ERP-Gründerkredit-Universell beantragen. Hierbei stehen beide Programme kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen sowie Freiberuflern zur Verfügung. - Kreditkonditionen
Der Kredithöchstbetrag beträgt je Unternehmensgruppe 1 Mrd. Euro (zuvor 200 Mio. Euro). Es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten, wobei sowohl Investitionen als auch sogenannte Betriebsmittel finanziert werden können. Unter Betriebsmittel fallen alle laufenden Kosten, wie beispielsweise Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume, Personalkosten, Aufwendungen für Marketingmaßnahmen, Beratungskosten usw.
Zudem wurden Zinsverbesserungen umgesetzt:
– Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt der entsprechende Sollzinssatz nun 1 % bis 1,46 % p.a. (je nach Preisklasse).
– Für große Unternehmen beträgt der entsprechende Sollzinssatz nun 2 % bis 2,12 % p.a. (je nach Preisklasse). - Risikoübernahme
Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitern und bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz) bietet die KfW-Bank im Rahmen der Betriebsmittelfinanzierung eine bis zu 90 %-ige (zuvor 80 %-ige) Haftungsfreistellung an. Bei größeren Unternehmen wird eine Risikoübernahme von bis zu 80 % angeboten. - Voraussetzung
Alle Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition waren, können einen Kredit beantragen. - Genehmigungsprozess
Damit nach der Genehmigung eine zügige Auszahlung des Kreditbetrages erreicht werden kann, werden Prozesse vereinfacht, z. B. durch eine Risikobewertung allein durch die Hausbank bis zu einer Kreditobergrenze von 3 Mio. Euro pro Unternehmen. Außerdem finden bei Kreditbeträgen bis 10 Mio. Euro nur deutlich vereinfachte Prüfungen statt.
Registrierte Mitglieder finden hier ein KfW-Informationsschreiben mit weiterführenden Informationen.
Zudem gelangt man über die in dem Rundschreiben enthaltenen Links (KfW-Webseite) an detaillierte Informationen.
Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier downloaden