Corona: Impfkampagne | Stand 15. April 2021
- Phase I: Impfungen nach Priorisierung
Grundsätzlich wird in der Reihenfolge der Priorisierungsgruppen geimpft. Für die Druck- und Medienbranche ist die Priorisierungsgruppe 3 relevant, die Beschäftigte in Betrieben der Kritischen Infrastruktur erfasst. Aktuell erfolgt noch die Impfung in den Priorisierungsgruppen 1 und 2. Wenn am Wohnort in der Priorisierungsgruppe 3 geimpft wird, können Arbeitnehmer von Betrieben der kritischen Infrastruktur auch bereits jetzt geimpft werden.
Betrieben der Kritischen Infrastruktur
Zur Priorisierungsgruppe 3 zählen „Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen“.
Eine Bescheinigung für Systemrelevanz können vdmno-Mitglieder anfordern.
Welche Unternehmen im Rahmen der Corona-Pandemie grundsätzlich zur Kritischen Infrastruktur gehören, ergibt sich aus einer aktuellen Übersicht des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Darin ist die Herstellung von Presseerzeugnissen ebenfalls genannt.
Aus Sicht des bvdm zählen zur Priorisierungsgruppe 3 auch Beschäftigte von Unternehmen der Druck- und Medienindustrie, die als Zulieferer für Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Impfberechtigten in KRITIS-Unternehmen
Innerhalb der Priorisierungsgruppe 3 können nach der CoronaImpfV die Beschäftigten eines KRITIS-Unternehmens geimpft werden, die in „besonders relevanter Position“ tätig sind. Hierfür müssen die Betriebe eine Bescheinigung ausstellen. Hier ein Muster für solche Arbeitgeberbescheinigungen: Bescheinigung Erhöhte Priorität.
Es empfiehlt sich, dass der Arbeitnehmer vor der Impfung Kontakt zur impfenden Stelle aufnimmt, um zu klären, ob dort gegebenenfalls ein eigenes Formular vorgegeben ist. Zusätzlich sollte die Bescheinigung für Systemrelevanz ausgestellt durch den vdmno beigelegt werden.
In der Verordnung ist nicht festgelegt, wer in „besonders relevanter Position“ für den Betrieb tätig ist. Letztlich ist auf Ebene des Betriebes zu entscheiden, welche Personen für die Aufrechterhaltung des Betriebes besonders wichtig sind oder welche Arbeitnehmer ein erhöhtes Ansteckungsrisiko tragen, etwa da sie ihrer Tätigkeit nicht von zu Hause aus nachgehen können. Inwiefern hierzu nähere Angaben notwendig sind, ist unklar. Wir gehen aber davon aus, dass eine einfache Bestätigung des Arbeitgebers nach dem oben verlinkten Muster ausreichend sein sollte.
Impfung durch Betriebsärzte
Betriebsärzte, die in der Phase I impfen wollen, müssen an ein Impfzentrum angeschlossen werden, über dies läuft auch die Beschaffung des Impfstoffs und die notwendige Dokumentation. In der aktuellen Phase I müssen sich auch die Betriebsärzte an die oben beschriebenen Priorisierungen halten. Diese Beauftragung durch ein Impfzentrum ist bereits jetzt möglich und wird vereinzelt in „Hotspots“ und Grenzregionen auch genutzt.
Die eigenständige Erbringung von Impfleistungen durch Betriebsärzte und deren Belieferung mit Impfstoff über ihre Apotheke soll durch eine angekündigte Änderung der Verordnung voraussichtlich ab Mitte/Ende Mai 2021 ermöglicht werden.
- Phase II: Flächendeckende Impfung
In Phase II der Impfkampagne können sich alle Impfwilligen in Deutschland impfen lassen, über Impfzentren, Hausärzte oder Betriebsärzte. Dies wird, je nach Verfügbarkeit der Impfstoffe, nach aktuellem Stand ab Ende Mai 2021 der Fall sein.
- Weiteres Vorgehen
Sofern eine Impfung durch einen Betriebsarzt oder ein Arbeitsmedizinisches Zentrum geplant ist, sollten Betriebe Kontakt aufnehmen und klären, wie eine Impfung der Beschäftigten ermöglicht werden kann. Die Vorbereitungen für die notwendige Software-Anbindung an das RKI sollten durch die Betriebsärzte bereits jetzt getroffen werden.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat einen Leitfaden zur Impfung durch Betriebsärzte angekündigt.
Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier downloaden