Corona-Gipfel: Februar 2021

Die gültigen Regelungen zur Pandemiebekämpfung haben die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin mit ihrem Beschluss vom 10. Februar 2021 im Grundsatz erneut verlängert und Modifizierungen vorgenommen. Das Beschlussdokument finden Sie hier. Das neue Maßnahmenpaket gilt nunmehr bis zum 7. März 2021.

  • Wesentliche Regelungen
    Kontaktbeschränkungen und lokale Maßnahmen
    Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
    Maskenpflicht und Schnelltests
    In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften gilt die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Darüber hinaus wird zur Nutzung medizinischer Masken in Innenräumen generell angeraten.
    Mobiles Arbeiten
    Im Hinblick auf die Arbeitsschutzverordnung fordern die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder die Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.
    Finanzielle Unterstützungsmaßnahmen
    Die Antragstellung für die Abschlagszahlung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nun möglich.
    Öffnungsstrategie – Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
    Der Bildungs- und Betreuungsbereich soll als erster schrittweise wieder geöffnet werden. Die Länder entscheiden über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Kindertagesbetreuungsangebots. Hygienekonzepte sollen dabei neben medizinischen Masken und Lüften auch den Einsatz von Schnelltests vorsehen.
  • Einschätzung des bvdm

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