Corona: FAQ der BDA zur neuen Arbeitsschutzverordnung

Die zum 1. Juli neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält pandemiebedingte Regelungen zur Kontaktreduktion im Betrieb sowie zur Bereitstellung von Atemschutzmasken und Schnelltests durch die Arbeitgeber. Die BDA hat ein FAQ-Papier herausgegeben, das die Betriebe bei der Umsetzung unterstützen soll.

Die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wurde am 28. Juni 2021 im Bundesanzeiger (BAnz AT 28.06.2021 V1) veröffentlicht. Die darin enthaltenen Arbeitsschutzregeln gelten seit dem 1. Juli 2021 für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis einschließlich 10. September 2021.

Über folgenden Link können Sie die Verordnung im Internet abrufen: www.bundesanzeiger.de.

Ergänzend ist weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zu beachten, die Vorgaben zum betrieblichen Arbeits- und Infektionsschutz enthält. Dazu zählen beispielsweise Abstandsregelungen, Lüftungsmaßnahmen, Hygieneregeln und technische Maßnahmen zur Trennung der Atembereiche. Die aktuelleSARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel finden Sie hier.

Die aktualisierten FAQs der BDA zur Umsetzung der Arbeitsschutzvorgaben im Betrieb können Sie unter folgendem Link herunterladen.