Corona: Belüftung von Arbeitsstätten

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat Belüftungshinweise nun mit praxisnahen Handlungsempfehlungen konkretisiert u. a. zur freien und technischen Lüftung, Verwendung von mobilen oder dezentralen Umluftgeräten (Klimageräte, Heizlüfter oder Ventilatoren) sowie zur richtigen Luftreinigung und den passenden klimatischen Bedingungen.

Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine entsprechende Handlungshilfe zum richtigen Lüften verfasst. Sie ist etwas umfangreicher als die Veröffentlichung der DGUV, liefert deshalb auch mehr Hintergrundwissen zu raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen), wie z. B. zu Luftströmen, aktuelle Erkenntnisse zur Übertragung von SARS-CoV-2 sowie Minimierung von Infektionsrisiken beim Umluftbetrieb im Zusammenhang mit RLT-Anlagen. Diese Erkenntnisse können bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung hilfreich sein.