Corona: Aufhebung der Impf-Priorisierung

  • Neuerungen der aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung
    Die Priorisierungsreihenfolge bei Impfungen ist ab dem 7. Juni 2021 aufgehoben. Damit haben alle, die in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert sind und ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben, einen Anspruch auf eine Coronavirus-Schutzimpfung. Außerdem sind weiter Personen berechtigt, die nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 5 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 6. Juni 2021 geltenden Fassung anspruchsberechtigt waren und in Deutschland Beschäftigte.
  • Impfung durch Betriebsärzte
    Betriebsärzte können ab 7. Juni 2021 eigenständig impfen, die Notwendigkeit der Anbindung an ein Impfzentrum entfällt.
  • Hinweis zur Haftung bei Impfungen in Betrieben
    Eine Haftung des Arbeitgebers für in Folge einer durch einen Betriebsarzt durchgeführten Impfung entstehende Gesundheitsschäden besteht nach den Ausführungen des Bundesgesundheitsministeriums in der Begründung zum Referentenentwurf der Coronavirus-Impfverordnung nicht.
    Der Referentenentwurf samt Begründung finden Sie nachfolgend www.bundesgesundheitsministerium.de
  • Einbeziehung der Privatärzte in die Impfkampagne
    Neben den weiterhin bestehenden Impfzentren, Betriebsärzten sowie Arztpraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, kann künftig auch durch niedergelassene Privatärzte geimpft werden.
  • Weitere Informationen
    Informationen zur Impfkampagne der deutschen Wirtschaft unter www.wirtschaftimpftgegencorona.de.
    Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert.
    Insbesondere findet sich dort ein aktueller Leitfaden der BDA mit rechtlichen Hinweisen zur Impfung. Zeitnah wird dort auch die von der BDA erstellte Handreichung für Betriebsärzte zu Vergütung, Abrechnung und Meldung von Corona-Impfungen veröffentlicht, die wir Ihnen bereits vorab im Anhang überlassen.

Das komplette Rundschreiben finden registrierte Mitglieder hier.