Corona: Arbeitsschutzregeln überarbeitet

Nach der ersten Veröffentlichung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel im August 2020 wurde diese Regel entsprechend der Hauptkritikpunkte der Industrieverbände überarbeitet. Den Vertretern der Arbeitgeber ist es gelungen, wesentliche und wichtige Änderungen einzubringen. Schwerpunkt der Änderung sind aktuelle Erkenntnisse und Informationen zur Lüftung in Innenräumen.

  • Abtrennungshöhe (beide sitzen = 1,5 m; einer steht & einer sitzt = 1,8 m; beide stehen = 2 m), die Abtrennungen müssen nun auch nicht mehr täglich gereinigt werden, sondern nur bei Kontamination
  • Lüftung (Ventilatoren, z. B. in der Produktion, können unter bestimmten Umständen weiterverwendet werden)
  • Wasserkanister dürfen zum Reinigen der Hände verwendet werden, wenn kein Wasseranschluss vorhanden ist
  • Arbeitsabläufe auf Baustellen wurden als Beispiele einbezogen

Die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel kann auf den Seiten der BauA heruntergeladen werden: www.baua.de.