Corona: 3G oder 2G im Betrieb?
In vielen Betrieben stellt sich die Frage, ob und wie eine 3G- bzw. 2G-Regel am Arbeitsplatz umgesetzt werden kann. Hinweise hierzu hat die BDA in die FAQs zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgenommen.
Die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (CoronaArbSchV) sieht vor, dass Arbeitgeber bei Infektionsschutzmaßnahmen den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen können (soweit der Status bekannt ist). Auch bei der Testangebotspflicht kann dies berücksichtigt werden. Nach aktuellem Kenntnisstand ist geplant, die CoronaArbSchV bis März 2022 zu verlängern.
Im Zusammenhang mit einer Einführung der 3G- bzw. 2G-Regel in Betrieben oder bei Kunden des Arbeitgebers stellen sich – insbesondere seit dem Wegfall des kostenlosen Bürgertestangebots am 11. Oktober 2021 – viele arbeitsrechtliche Fragen.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat dies zum Anlass genommen, ihr FAQ-Papier zur CoronaArbSchV zu aktualisieren. Die FAQ können auf der Internetseite der BDA heruntergeladen werden: Download.
Zudem hat auch die DGUV ein Papier mit Handlungshinweisen zum Umgang mit geimpften und genesenen Personen veröffentlicht. Dieses bietet eine Orientierungshilfe dazu, welche konkreten Infektionsschutzmaßnahmen unter welchen Umständen gelockert werden oder entfallen können.