Chromtrioxid bis 2024 erlaubt

Kurz vor Weihnachten hat die EU-Kommission die weitere Zulassung von Chromtrioxid bis zum 21. September 2024 genehmigt. Die EU-Kommission hat schließlich fünf der sechs beantragten wesentlichen Verwendungen von Chromtrioxid,  darunter auch den Anwendungsbereich für Tiefdrucker, genehmigt.

An den Zulassungsbeschluss der EU sind eine Reihe von Auflagen verknüpft:

  • Bis zum 18. März 2021 müssen die Zulassungsinhaber (Antragsteller) neue Expositionsszenarien erstellen und diese durch geänderte Datenblätter den nachgeschalteten Anwendern (z. B. Tiefdruckern als Chromtrioxid-Anwendern) zur Verfügung stellen.
  • Erstmal müssen Tiefdrucker (als nachgeschaltete Anwender) spätestens bis zum 18. Juni 2021 eine Überwachung der Exposition von Arbeitnehmern und der Umwelt durchführen. Diese muss jährlich wiederholt werden.

Nähere Informationen zur Genehmigung und den Auflagen wird der bvdm in den Leitfaden zur Chromtrioxid-Anwendung einfließen lassen, der derzeit erstellt wird. Zudem können einige weitere Informationen der Pressemitteilung der Anwälte des CTAC-Subkonsortiums in englischer Sprache entnommen werden.

Um die Verwendung von Chromtrioxid unter Anhang XIV REACH auch über den Überprüfungszeitraum hinaus zu sichern, wird ein neuer Antrag bei der EU-Kommission vorbereitet.

Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier downloaden