bvdm gibt Stellungnahme zur 31. BImSchV ab

Der bvdm kritisiert in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (31. BImSchV) die Bestrebungen, strengere Grenzwerte und umfassendere Mess- und Nachweispflichten als die europäischen Schlussfolgerungen aus den BVT-Merkblättern vorgeben, einzuführen. Der bvdm fordert eine Eins-zu-eins-Umsetzung europäischer Vorgaben.

Das komplette Rundschreiben einschließlich Stellungnahme des bvdm können registrierte Mitglieder hier #downloaden