Stellung zum Entwurf einer Verordnung für kleine und mittelgroße Feuerungsanlagen

Der bvdm kritisiert in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über kleine und mittelgroße Feuerungsanlagen die Bestrebungen, strengere Grenzwerte und umfassendere Messpflichten als die europäische Richtlinie vorgibt, einzuführen. Der bvdm fordert eine Eins-zu-eins-Umsetzung europäischer Vorgaben.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat am 30. April 2018 einen Entwurf zur „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 über kleine und mittelgroße Feuerungsanlagen“ vorgelegt, den der bvdm in seiner Stellungnahme kritisiert. Die Verordnung betrifft alle Betreiber von Feuerungsanlagen (z. B. Heizungen oder Brenner) mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 1 MW und bis zu 50 MW. Dabei ist besonders ungünstig, dass mehrere Anlagen eines Betriebes zusammengefasst werden, wenn deren Emissionen über einen Schornstein abgeleitet werden (über die Aggregationsregelungen des § 4 sind auch kleinere Anlagen als 1 MW und auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen betroffen). Daher werden zahlreiche Druckereien unter die Verordnung fallen, unabhängig vom vor Ort eingesetzten Brennstoff.
Aus Sicht des bvdm sind die auf europäischer Ebene angelegten emissionsschutzrechtlichen Regelungen, deren Ziel es ist, ein einheitliches und hohes Umweltschutzniveau sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa zu gewährleisten, ausreichend. National sollten keine darüberhinausgehenden Forderungen angestrebt werden, da sonst die wirtschaftliche Wettbewerbssituation konterkariert wird. Vielmehr fordert der bvdm eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben. Zudem untergräbt der Entwurf mit seinen neuen Anforderungen und Verschärfungen gegenüber der bestehenden Lage die erklärten Ziele der Bundesregierung zum Bürokratieabbau. Es kann nicht Ziel sein, eine Gefährdung des weiteren Betriebes als auch der Genehmigungsfähigkeit von neuen und bestehenden Feuerungsanlagen in Deutschland anzustreben. Durch die im Arbeitsentwurf geplanten bürokratischen Vorgaben sehen wir erhebliche Kosten auf die Unternehmen zukommen und damit deren Existenz oder mindestens deren Wirtschaftlichkeit gefährdet.

Der Verordnungsentwurf können Sie hier einsehen.
Die Stellungnahme des bvdm zum Entwurf der Verordnung senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

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