Bundestag billigt sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz
Als Reaktion auf die aktuelle Situation auf den Energie- und Rohstoffmärkten hat der Bundestag befristete Änderungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen. Die Regelungen gehen auf das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung zurück und sollen bis Ende 2023 gelten.
Das komplette Rundschreiben mit näheren Ausführungen können registrierte Mitglieder hier #downloaden
Den Gesetzentwurf finden Sie hier (ab Seite 3). Die Befassung des Bundesrats mit dem Gesetzentwurf ist für den 28. Oktober 2022 vorgesehen.