Bundeskabinett beschließt Mindestlohnerhöhungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 die Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro sowie die Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro ab Oktober 2022 beschlossen.
Der Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ (Mindestlohnerhöhungsgesetz), mit dem der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben werden soll, enthält gegenüber dem Ende Januar 2022 vorgelegten Referentenentwurf einige Änderungen.
- Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf
Die ursprünglich in einem gesonderten Referentenentwurf für ein „Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ enthaltenen Regelungen zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung sind nun mit der Erhöhung des Mindestlohnes in einem Gesetzentwurf zusammengefasst worden. Dies ist auch sinnvoll, da beide Regelungsbereiche unmittelbar zusammenhängen.
Damit wird parallel zur Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro die Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro angehoben und auf Basis von 10 Stunden pro Woche dynamisiert. Zudem enthält der Entwurf gesetzliche Kriterien zu den Voraussetzungen eines „gelegentlichen unvorhergesehenen Überschreitens“ der Geringfügigkeitsgrenze sowie eine Anhebung der Obergrenze des Übergangsbereichs bei Midijobs von 1.300 Euro auf 1.600 Euro.
Bei Zusammenfassung der beiden Gesetzentwürfe ist richtigerweise auf die Aufnahme der zunächst vorgesehenen hochbürokratischen Regeln zur elektronischen und „manipulationssicheren” Aufzeichnung der Arbeitszeit sowie die damit verbundenen Abrechnungsvorschriften in der Gewerbeordnung verzichtet worden. Dies hatte auch der bvdm in seiner Stellungnahme vom 7. Februar 2022 gefordert.
- Verfassungsrechtliches Gutachten im Auftrag der BDA
Aus Sicht der Arbeitgeber nimmt die Bundesregierung mit der außerplanmäßigen Anhebung des Mindestlohns schwere negative Auswirkungen für unsere Wirtschafts- und Arbeitsordnung und insbesondere die Tarifautonomie in Kauf. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte am 21. Februar ein erstes verfassungsrechtliches Gutachten zu dem Entwurf des Mindestlohnerhöhungsgesetzes vorgestellt. Eine Sprachregelung und Kurzzusammenfassung dieses Gutachtens finden Sie hier.
Das Gutachten von Professor Schorkopf von der Universität Göttingen kommt zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung mit dem Auftrag an eine unabhängige Mindestlohnkommission, die Mindestlohnanpassung entsprechend der allgemeinen Tarifentwicklung festzulegen, eine bindende „Systementscheidung“ getroffen hat. Diese kann nicht nach politischem Gutdünken übergangen werden, ohne schwerwiegend das Vertrauen auf den Bestand der Grundsatzentscheidung zu verletzen, die Anpassungen des Mindestlohns einer tarifautonomen Logik folgen zu lassen.
- Ausblick
Nach jetzigem Stand wird der Bundesrat am 8. April 2022 zum Entwurf erstmals Stellung nehmen. Die erste Lesung im Bundestag wird voraussichtlich Ende April stattfinden.
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