BG ETEM: Neuer Gefahrtarif für Zusteller ab 2021
- Änderung im Gefahrtarif
Eine wesentliche Änderung hat der neue Gefahrtarif bei der Zuordnung von Zustellern zu einer der Tarifstellen erfahren. Zukünftig differenziert der neue Gefahrtarif:
– Zusteller, die direkt bei einer Druckerei beschäftigt sind, werden weiterhin der Tarifstelle „Druck“ zugeordnet.
– Zusteller z. B. in reinen Zustellbetrieben werden hingegen einer gesonderten Tarifstelle „Fremdartige Nebenunternehmen“ zugeordnet.
Diese nunmehr eigene Veranlagung der Zusteller wird bei den betroffenen Betrieben zu erheblichen Beitragssteigerungen führen. Dieser Anstieg wird über drei Jahre hinweg gestaffelt: 7,2 für 2021; 9,5 für 2022 und 11,9 ab 2023.
Zum Vergleich: Die aktuell noch für Zusteller geltende Tarifstelle „Druck“ liegt bei 4,9. - Inkrafttreten und Auswirkungen
Der neue Gefahrtarif gilt ab dem 1. Januar 2021, wirkt sich durch die rückwirkende Berechnung der BG-Beiträge jedoch erstmals auf die Beitragsbescheide aus, die ab 2022 verschickt werden.
Die Belastung durch BG-Beiträge der Zusteller beschäftigenden Betriebe, die nicht durch einen juristischen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenhang einer Druckerei zugeordnet werden, wird durch den neuen Gefahrtarif erheblich steigen. Auf der anderen Seite muss berücksichtigt werden, dass diese Betriebe in den vergangenen Jahren der derzeit noch bestehenden günstigen Tarifstelle „Druck“ zugeordnet waren.
Da es den zustellenden Betrieben über die letzten Jahre nicht gelungen ist, das Unfallgeschehen der Zusteller signifikant zu reduzieren, hat die Selbstverwaltung nunmehr die Entscheidung getroffen, diejenigen an den Kosten stärker zu beteiligen, durch die sie auch entstehen. Um die Betriebe dennoch nicht über Gebühr zu belasten wurde dafür das oben beschriebene Modell mit stufenweise steigenden Tarifstellen gewählt.
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