Corona: Neue ArbeitsschutzVO mit Testpflichtangebot tritt am 20. April 2021 in Kraft
- Ergänzungen in der neuen ArbeitsschutzVO
In der ab 20.04.2021 gültigen Corona-Arbeitsschutzverordnung wird eine betriebliche Testangebotspflicht eingeführt.
Die Verordnung tritt 20. April 2021 in Kraft. Neben den dann bundesweit geltenden Vorschriften können in einigen Bundesländern jedoch weitere Vorgaben zu beachten sein.
Hier finden Sie die aktuell gültigen Verordnungen im Verbandsgebiet.
– Überblick über die unterschiedlichen Tests
– Informationen zur Beschaffung der Tests
– Einsatz der Tests
– Durchführung der Tests
Alle Informationen finden Sie in unserem Artikel “Tests im Unternehmen | Das ist relevant!”
14 FAQs zum Thema “Verpflichtende Testangebote für Mitarbeiter” finden Sie auch bei dhz.net