Beschluss des Corona-Gipfels zwischen Bund und Ländern am 21. Dezember 2021
Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben am 21. Dezember 2021 in einer Videoschaltkonferenz den Beschluss zu weiteren Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie – insbesondere vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Virusvariante Omikron – gefasst. Die Entscheidungen wurden insbesondere vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Virusvariante Omikron getroffen:
- Es handelt sich bei den vereinbarten Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards. Bereits bestehende Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Feststellungen trifft.
- Der Bundeskanzler und die Ministerpräsidentinnen und Bürgermeister appellieren an alle Bürger, so schnell wie möglich Erst- und Zweitimpfungen oder Auffrischungsimpfungen (Booster) wahrzunehmen, um sich und andere zu schützen.
- Bund und Länder bitten die zur Durchführung von Impfungen berechtigten Personen (Ärzte, Apotheker etc.) sich nach besten Kräften an der Impfkampagne zu beteiligen. Die Impfkampagne soll auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen.
- Das Auftreten der Omikron-Variante erhöht die Dringlichkeit der für die mit dem Beschluss vom 2. Dezember für Februar in den Blick genommene Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Die Länder bitten den Bundestag und die Bundesregierung, die diesbezüglichen Vorbereitungen zügig voranzutreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen.
- Bund und Länder fordern die Betreiber kritischer Infrastrukturen auf, ihre betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können. Bund und Länder stellen sicher, dass diese Schritte für die von öffentlicher Seite betriebenen kritischen Infrastrukturen umgesetzt werden. Bund und Länder werden sich dazu fortlaufend austauschen und mit den Betreibern eng zusammenarbeiten, damit die kritische Infrastruktur für die Herausforderungen der Omikron-Variante gewappnet ist. Der neu eingerichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen.
- Die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten weiter. Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus).
- Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, sind weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene nötig. Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen (eigener Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts).
- Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürger, die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen. Bei Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushalts wird eine vorsorgliche Testung – auch für Geimpfte – empfohlen.
- Spätestens ab dem 28. Dezember werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.
- Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember ohne Zuschauer statt.
- Die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KfW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Bund und Länder werden die weitere Entwicklung beobachten und sich über eventuell notwendige Anpassungen austauschen. Die Abwicklung der Wirtschaftshilfen erfolgt über die Länder.
Am 7. Januar 2022 werden der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.
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