„Ausbildungsplätze sichern“ – Zweite Förderrichtlinie
Die Prämie der zweiten Förderrichtlinie steht bereit für Betriebe, wenn sie Auszubildende für mindestens sechs Monate aus Ausbildungsbetrieben, die vollständig oder teilweise aufgrund der Corona-Pandemie von Schließungen betroffen sind, übernehmen. Die einmalige Prämie beträgt 4.000 Euro für jeden interimsweise übernommenen Auszubildenden.
- Wann greift die Prämie?
Die “Stamm”-Ausbildungsbetriebe, die die Ausbildung temporär nicht im eigenen Betrieb fortführen können, gelten für diese Förderung als von der Pandemie betroffen, wenn sie im Jahr 2020 mindestens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder der Umsatz in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 um wenigstens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zurückging oder der durchschnittliche Umsatz im Zeitraum von April bis August 2020 um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen ist.
Die Auszubildenden sollen in den Ausbildungsbetrieb zurückkehren, sobald dies möglich ist.
Hier der Link zur vollständigen Zweiten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“.
Ab sofort bis zum 30. September 2021 kann diese Förderung für die Auftrags- und Verbundausbildung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragt werden.
Das komplette Rundschreiben finden registrierte Mitglieder hier.