Corona: Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz nicht verlängert!

Die bis Ende Juli 2020 geltende COVID-19-Arbeitszeitverordnung des BMAS, die Abweichungen von einzelnen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zulässt, wird nicht verlängert. Einen Überblick über die Geltungsdauer landesspezifischer Ausnahmeregelungen vom Arbeitszeitgesetz gibt eine Übersicht der BDA.

Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier downloaden