Arbeit an Heiligabend und Silvester in der Druck- und Medienindustrie

Auch wenn Heiligabend und Silvester keine gesetzlichen Feiertage sind, gelten für die Arbeit an diesen beiden Tagen tarifliche Sonderregelungen. Der Leitfaden des bvdm enthält einen Überblick über die wichtigsten Regelungen für die betriebliche Praxis.

Der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie (MTV) bestimmt, dass an Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) die Arbeitszeit grundsätzlich um 13:00 Uhr endet. Für die ausfallende Arbeitszeit wird entsprechender Lohnausfall bezahlt.

Wird im Betrieb länger als bis 13:00 Uhr gearbeitet, so haben die Arbeitnehmer nach dem Tarifvertrag Anspruch auf eine erhöhte Bezahlung. Für Schichtbetriebe gelten weitere Sonderregelungen, die eine Verkürzung der einzelnen Schichten auf vier Stunden ermöglichen.

Der Leitfaden des bvdm stellt die tariflichen Sonderregelungen für die Arbeit an Heiligabend und Silvester sowie deren Bezahlung im Überblick dar und kann von Mitgliedsbetrieben bei Inge Oberheide (T: 0511 33806-33, E: oberheide@vdmno.de) angefordert werden. Für weitere Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.