Corona: Änderungen Infektionsschutzgesetz | Corona-Arbeitsschutzverordnung | Impfkampagne
Die bundesweit einheitlichen „Notbremse“-Regelungen sowie die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung sind in Kraft getreten. Änderungen ergeben sich insbesondere bezüglich der „Homeoffice-Pflicht“ und der Zahl von anzubietenden Corona-Tests.
Das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz ist am 22. April 2021, unmittelbar nach Billigung des Bundesrats in seiner Sondersitzung, vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I Nr. 18 vom 22. April 2021, S. 802 ff.) veröffentlicht worden. Es tritt damit am 23. April 2021 in Kraft.
- Neu geregelte „Homeoffice-Pflicht“
Durch das Gesetz wird die bisher geregelte Pflicht des Arbeitgebers, Beschäftigten mit Büro- oder vergleichbaren Tätigkeiten das Arbeiten von zu Hause aus anzubieten, überführt und ergänzt. Der mit Büro- oder ähnlichen Tätigkeiten beschäftigte Arbeitnehmer muss nunmehr das Angebot seines Arbeitgebers annehmen, soweit er keine Gründe geltend machen kann, das Angebot abzulehnen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diese Ablehnungsgründe zu erfragen oder ihre Stichhaltigkeit zu ergründen. Die Änderung löst daher keine unmittelbaren neuen Handlungspflichten des Arbeitgebers aus.
Ablehnung durch den Arbeitnehmer
Lehnt der Arbeitnehmer ein Angebot ab, bietet es sich an, diese Ablehnung festzuhalten. Dafür genügt z. B. eine E-Mail des Arbeitnehmers, nicht von daheim aus arbeiten zu können. - Testpflicht nach SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Dei wesentliche Änderung ist, dass die Testangebotspflicht für Arbeitgeber gegenüber allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, von mindestens einem Corona-Test pro Kalenderwoche auf zwei Corona-Tests pro Kalenderwoche ausgeweitet wurde.
Für Betriebe ist es mitunter schwierig, Antigen-Schnelltests, insbesondere Selbsttests, zu beschaffen.
Beschaffung der Antigen-Schnelltests
Die Internetplattform der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
www.plattform-corona-schutzprodukte.de
steht im Rahmen der Teststrategie der deutschen Wirtschaft Unternehmen bundesweit bei der Beschaffung von Tests zur Verfügung.
Umsetzung der Tests
Übersichtliche Informationen zur Umsetzung der Tests finden Sie unter
www.wirtschafttestetgegencorona.de. - Impfkampagne der Wirtschaft
Die Arbeitgeberverbände bereiten mit dem Bundesgesundheitsministerium, IT-Herstellern, Betriebsärzten und Betriebspraktikern den Impfstart durch Betriebsärzte vor. Der Bundesgesundheitsminister hat angekündigt, dass im Juni die flächendeckende Einbindung der Betriebsärzte in die Impfkampagne starten soll.
Um Unternehmen bestmöglich zu unterstützen, hat die BDA die Website www.wirtschaftimpftgegencorona.de eingerichtet, auf der laufend aktuelle Informationen rund um das Impfen bereitgestellt werden.
Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier downloaden