Annahme des Tarifabschlusses für die Druckindustrie

Der Bundesverband Druck und Medien sowie die Gewerkschaft ver.di haben dem Verhandlungsergebnis vom 3. Mai 2019 zugestimmt. Der Tarifabschluss ist somit rechtswirksam.

Nach intensiven Verhandlungen hatten sich bvdm und ver.di am 3. Mai 2019 auf ein neues Lohnabkommen für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie mit 36-monatiger Laufzeit bis zum 31. August 2021 und drei linearen Erhöhungen geeinigt. Ferner vereinbarten die Tarifvertragsparteien, ab Juni 2019 Verhandlungen über eine Reform des Tarifwerks für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie aufzunehmen.

In seiner Sitzung am 29. Mai 2019 in München hat der Sozialpolitische Ausschuss des bvdm die erzielte Einigung angenommen. Die zentrale Tarifkommission von ver.di hatte dem Tarifabschluss bereits am 3. Mai 2019 zugestimmt.

Das neue Lohnabkommen tritt damit rückwirkend zum 1. September 2018 in Kraft. Der Text des Lohnabkommens mit den darin enthaltenen Löhnen und Ausbildungsvergütungen sowie die mit ver.di abgestimmten Tabellen zur tariflichen Jahresleistung 2019 und 2020 können Sie bei Frau Oberheide (Telefon 0511/33806-33, E-Mail oberheide@vdmno.de) anfordern.

Der Druck des Lohnabkommens wird in den nächsten Tagen in Auftrag gegeben.

  • Bewertung des Tarifabschlusses

Der Tarifabschluss weist aus Sicht des bvdm Licht und Schatten auf. Leider ist es noch nicht gelungen, materielle Veränderungen des MTV durchzusetzen. Die rekordverdächtig lange Laufzeit von 36 Monaten sichert aber eine langfristige Planbarkeit der Lohnentwicklung. Ferner sorgt sie für eine Streckung der linearen Erhöhungen und daher eine im Vergleich mit anderen Branchen moderate Belastung der Betriebe.

  • Regionalisierungs-Strategie der Gewerkschaft ist gescheitert

Die Strategie der Gewerkschaft, einen Keil in die Arbeitgeberseite zu treiben, ist dank der Solidarität der Arbeitgeber nicht aufgegangen. Da der bvdm nicht auf die Forderungen der Gewerkschaft eingehen wollte, hatte ver.di versucht, die Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern und Nord-West durch gezielte Streiks gegen einzelne Betriebe zu regionalen Verhandlungen zu zwingen. Der bvdm dagegen hat stets betont, dass die Arbeitgeber am Erhalt des bundesweit einheitlichen Flächentarifvertrages interessiert sind. Alle Verbände haben daher diesen Versuch, sie gegeneinander auszuspielen, abgelehnt.

Allen Betrieben, die während der langen Verhandlungsphase von der Gewerkschaft mit teilweise mehrtägigen „Warnstreiks“ überzogen wurden, gilt der ausdrückliche Dank der Verhandlungskommission. Den Verhandlungsführern war jederzeit bewusst, dass die in einzelnen Unternehmen sehr intensiven Streikmaßnahmen zu einem enormen betrieblichen Organisationsaufwand, Unfrieden im Betrieb und einer großen Belastung für die die Produktion sicherstellenden Arbeitnehmer geführt haben. Ohne die bewiesene Solidarität und besonnene Reaktion der Betriebe auf das Streikgeschehen ist eine erfolgreiche Tarifpolitik für die Branche nicht möglich.

  • Lohnabkommen: 3 Jahre Planungssicherheit

Die Tariflöhne steigen in drei Schritten an: um 2,4 % rückwirkend zum 1. Mai 2019, um weitere 2,0 % ab 1. Juni 2020 sowie um weitere 1,0 % zum 1. Mai 2021. Das Lohnabkommen ist erstmals zum 31. August 2021 kündbar und hat damit eine Laufzeit von insgesamt 36 Monaten.

Die tabellenwirksame Erhöhung inklusive Sockelbelastung beträgt 5,49 % und wird sowohl beim Einkauf als auch bei der Durchsetzung einbringlicher Verkaufspreise den im Preiskampf befindlichen Betrieben eine nicht unbeachtliche Belastung bescheren. Doch diese baut sich über einen langen Zeitraum auf, ist im Vergleich zu den Tarifabschlüssen anderer Branchen in den letzten Monaten einzigartig niedrig und angesichts der nunmehr anziehenden Inflation verantwortungsvoll. Für die Jahre 2019 und 2020 erwartet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Inflationsraten von 1,5 % und 1,8 %, die linearen Erhöhungen werden damit voraussichtlich für ein leichtes Reallohnplus sorgen.

Insbesondere aufgrund der acht Leermonate zu Beginn der Laufzeit sinkt die rechnerische Gesamtbelastung durch die drei linearen Erhöhungsstufen auf 2,84 %. Nach der sogenannten Westrick-Formel, die einen Vergleich von Tarifabschlüssen mit unterschiedlicher Laufzeit ermöglicht, liegt die Belastung des Tarifabschlusses 2019 (auf ein Jahr gerechnet) mit 1,42 % signifikant unter der Belastung der letzten beiden Abschlüsse 2014 und 2016 (1,81 % bzw. 1,49 %).

Noch deutlicher werden die Vorteile des Abschlusses 2019 bei der Betrachtung der Belastung der einzelnen Kalenderjahre 2018–2021:

2018: 0 %
2019: 1,60 %
2020: 1,96 %
2021: 1,50 % (vorbehaltlich keiner weiteren linearen Erhöhung von September bis Dezember 2021

  • Manteltarifvertrag: Verhandlungen beginnen im Juni

Beim Manteltarifvertrag, der durch den bvdm zum 30. September 2018 gekündigt worden war, fällt das Urteil gemischter aus: Unmittelbar wirkende Kostenvorteile konnten noch nicht durchgesetzt werden. Aber es wurde verbindlich vereinbart, ab Juni 2019 einen neuen gemeinsamen Anlauf zur Reform des Tarifwerks (MTV, Anhänge, Lohnrahmentarifvertrag) zu unternehmen. Um eine zügige Einigung zu erzielen, haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, sich alle zwei Monate zu treffen.

Die entsprechende Verhandlungsverpflichtung ist konkret ausgestaltet, die regelungsbedürftigen Themen aus Sicht des bvdm sind mit Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaubsgeld und Jahresleistung sowie Anhängen (insbesondere wegen der antiquierten Besetzungsregeln) explizit genannt.

ver.di wird bis spätestens 30. September 2019 einen eigenen Themenkatalog einbringen, darin wird in jedem Fall die Forderung nach allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhnen enthalten sein.

Mit dieser Verhandlungsverpflichtung lässt ver.di erstmals ernsthafte und verbindliche Verhandlungsbereitschaft erkennen. Die Arbeitgeber hatten schon seit Jahren ihre Bereitschaft erklärt, auch über Veränderungen im Interesse der Arbeitnehmer sprechen zu wollen. Eigene Ideen zur Modernisierung des völlig veralteten Tarifvertrages hatte die Gewerkschaft bisher aber nicht präsentiert, stattdessen hatten sich die ver.di-Vertreter darauf beschränkt, alle Kompromissvorschläge abzulehnen, selbst solche, die ursprünglich aus den eigenen Reihen stammten.

Um die Verhandlungen ohne die weiteren Belastungen eines Arbeitskampfes führen zu können, wurde vereinbart, den Manteltarifvertrag vorübergehend, für die Zeit der Verhandlungen, wieder in Kraft zu setzen. Kommt es zu keiner Einigung, endet der MTV automatisch zum 30. April 2021.

  • Information für die Betriebe

Hier finden Sie ein „Tarif-Info“ des bvdm, in dem der Abschluss erläutert wird. Dieses ist zum Aushang der Arbeitnehmer in den Betrieben bestimmt.

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier

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