bvdm: Kritik an Änderungen des Verpackungsgesetzes
Die geplanten Änderungen des Verpackungsgesetzes beinhalten u. a. erweiterte Registrierungspflichten auch für Transportverpackungen; eine Ausweitung der Pfandpflichten; neue Nachweis-, Erklärungsabgabe- und Prüfpflichten sowie neue Pflichten zum Anbieten einer Mehrwegalternative bei bestimmten to-go-Verpackungen. Aus unserer Sicht bringt vor allem die Ausweitung von Nachweis- und Registrierungspflichten hinsichtlich Transportverpackungen einen erheblichen neuen bürokratischen Aufwand für alle Inverkehrbringer von Verpackungen mit sich, ohne dabei einen Umweltvorteil zu generieren.
Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen geeinigt. Am 5. März 2021 soll er im Bundesrat beraten werden und bereits am 3. Juli 2021 in Kraft treten.
Der bvdm hat sich mit einem Verbändebrief an den Bundestag gewandt, um die aus seiner Sicht mit den vorgesehenen Änderungen verbundenen bürokratischen Hürden anzumahnen.
Den Verbändebrief finden Sie als registriertes Mitglieder hier.
Am 5. März 2021 sollen die geplanten Änderungen im abschließenden Plenum des Bundesrates beraten und ggf. beschlossen werden.
Wir informieren über den weiteren Verlauf.