Änderungen im Fernabsatzrecht – Anpassungsbedarf für Onlineshops
Am 13.6.2014 treten die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie in Kraft und führen zu wesentlichen Änderungen im Fernabsatzrecht.
Die neuen Rahmenbedingungen erfordern einen dringenden Anpassungsbedarf für Onlineshops. So wird z. B. das Widerrufsrecht umfassend reformiert. Außerdem ändern sich zahlreiche Informationspflichten. Das ab 13. Juni 2014 geltende neue Gesetz können Mitgliedsunternehmen bei der Geschäftsstelle anfordern.
Vor dem Hintergrund der anstehenden Gesetzesänderung werden die Online-AGB der Druck- und Medienindustrie aktuell neu überarbeitet und Ihnen gemeinsam mit der neuen Muster-Widerrufsbelehrung noch vor der Gesetzesänderung Anfang Juni 2014 zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Onlineshops auch in der sonstigen Ausgestaltung an die aktuelle Rechtslage angepasst werden. Vor diesem Hintergrund planen wir, Ihnen eine Informationsveranstaltung zur rechtssicheren Gestaltung eines Onlineshops nach dem neuen Recht anzubieten. Die genauen Details werden wir Ihnen noch bekanntgeben. Zur Abschätzung der Teilnehmerzahl bitten wir Sie um eine Rückmeldung bis zum 10. April 2014, ob Ihrerseits grundsätzlich ein Interesse an einer solchen Veranstaltung besteht.