Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung – Stellungnahme des bvdm

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) hat am 7. Februar 2022 eine Stellungnahme zu einem Referentenentwurf zum „Zweiten Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgegeben. In seiner Stellungnahme hat der bvdm die vorgesehene Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze begrüßt, aber auch die im gleichen Gesetz vorgesehene Pflicht zur elektronischen Arbeitszeitdokumentation bei Minijobs kritisiert.

  1. Inhalt des Referentenentwurfs

Der Referentenentwurf sieht vor, dass parallel zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum Oktober dieses Jahres die Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro angehoben wird. Ferner soll diese Grenze auf Basis von 10 Stunden pro Woche dynamisiert werden, damit geringfügig Beschäftigte bei zukünftigen Mindestlohnanpassungen ihre Arbeitszeit nicht mehr reduzieren müssen. Zudem sind gesetzliche Kriterien zu den Voraussetzungen eines „gelegentlichen unvorhergesehenen Überschreitens“ der Geringfügigkeitsgrenze geplant.

Daneben soll die Obergrenze des Übergangsbereichs bei Midijobs von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden.

Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf Neuregelungen zu den in § 17 Mindestlohngesetz geregelten Arbeitszeitaufzeichnungspflichten vor: Künftig soll der Beginn der täglichen Arbeitszeit jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufgezeichnet und elektronisch aufbewahrt werden.

  1. Stellungnahme des bvdm

Der bvdm hat sich in der Vergangenheit immer wieder für eine Anhebung und Dynamisierung der Minijobgrenze ausgesprochen und diesen Aspekt in seiner Stellungnahme daher grundsätzlich begrüßt. Zugleich hat der bvdm jedoch kritisiert, dass die vorgesehenen Regelungen nicht weit genug gehen und eine Ausweitung auf eine Arbeitszeit von 50 Stunden pro Monat gefordert.

Ferner hat er darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Pflicht zur künftig rein elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung bei Minijobs die Unternehmen unverhältnismäßig belastet und zumindest Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie mobile Tätigkeiten wie Zusteller gefordert.

Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahren werden wir Sie informieren.

Das komplette Rundschreiben können registrierte Mitglieder hier downloaden