Änderungen bei der Beitragspflicht: Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP 2019)

Ab dem Berichtsjahr 2019 gilt das neue Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken GP 2019, das das Statistische Bundesamt unter anderem gemeinsam mit dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) revidiert hat. Für berichtspflichtige Druck- und Medienunternehmen ergeben sich durch die Revision mehrere Änderungen.

Den amtlichen Produktionserhebungen im Bergbau und im Verarbeitenden Gewerbe, die monatlich und vierteljährlich aufgrund des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe durchgeführt werden, liegt das Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP) zugrunde. Dieses Güterverzeichnis wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet, um es an neue Produktentwicklungen anzupassen. Dabei sind die Vorgaben der europäischen Produktionsstatistik PRODCOM zu erfüllen. Auch Anregungen aus der Wirtschaft fließen in die Überarbeitung mit ein.

So wurde das Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2009 (GP 2009) neu gefasst und als Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2019 (GP 2019) herausgegeben. Diese Fassung wurde im Internet unter www.destatis.de bereitgestellt und wird ab dem Berichtsjahr 2019 in den Produktionserhebungen eingesetzt. Für die Druckindustrie ergeben sich durch diese Revision mehrere Änderungen in der Nummerierung und Bezeichnung von Produkten und Dienstleistungen, die das Statistische Bundesamt gemeinsam mit dem Bundesverband Druck und Medien (bvdm) erarbeitet hat.

Das neue GP 2019 für die Druckbranche finden Sie hier.

  • Auf folgende Änderungen weist der bvdm besonders hin:
  • Das Bedrucken von Textilien wird ein Teilbereich der Druckindustrie. Derzeit wird dieser Bereich der Textilindustrie zugeordnet.
  • Auch der Druck von Etiketten wird künftig der Druckindustrie zugeordnet (derzeit ein Teilbereich der Papierverarbeitenden Industrie).
  • Die mehreren Produktnummern für die Herstellung bzw. das Drucken von Endlosformularen, Endlosformularsätzen oder anderen Durchschreibesätzen wurden nunmehr auf zwei Produktnummern reduziert.
  • Bei Anzeigenblättern bzw. Annoncenzeitungen entfällt künftig die Erhebung der Produktionswerte einzelner Druckverfahren.
  • Der derzeit gültige Sammelposten „Andere Werbedrucke und Werbeschriften (z. B. Prospekte, Werbebeilagen für Zeitungen und Zeitschriften, Werbeaufkleber, Jubiläumsschriften u. Ä. Werbedrucke)“ wird in drei Kategorien aufgeteilt: „Prospekte, Werbebeilagen für Zeitungen und Zeitschriften“, „Mailings (Werbebriefe)“ und „Andere Werbedrucke und Werbeschriften“. Die dabei abgefragten Produktionswerte von drei Druckverfahren-Varianten (Offset, Tiefdruck, Digitaldruck) wurden auf zwei Varianten reduziert (Offset, andere Druckverfahren).

Die berichtspflichtigen produzierenden Druckbetriebe werden von den Statistischen Landesämtern über das neue Güterverzeichnis detailliert informiert. Dabei werden sie eine Übersicht erhalten, in der die bisher von ihnen gemeldeten Güterarten des GP 2009 denen des neuen Güterverzeichnisses GP 2019 gegenübergestellt sind. Es können Korrekturen oder Ergänzungen vorgenommen und den Statistischen Landesämtern zurückgemeldet werden. Dort sollten die aktualisierten Angaben bereits in den ab 2019 verwendeten IDEV-Formularen vorgelegt werden. Dadurch soll es den Betrieben erleichtert werden, ab Januar 2019 (Betriebe ab 50 Beschäftigten) bzw. ab dem ersten Quartal 2019 (Betriebe ab 20 Beschäftigten) ihre Produktionsangaben nach dem GP 2019 zu melden.