Ab Januar 2021: Erhöhung der Ausgleichsabgabe

Die Ausgleichsabgabe für Betriebe, die zu wenig schwerbehinderte Menschen beschäftigen, wird zum 1. Januar 2021 turnusgemäß erhöht. Zudem hat der Bundesarbeitsminister erklärt, die Abgabe für Betriebe, die gar keine Schwerbehinderten beschäftigen, deutlich erhöhen zu wollen. Diese Erhöhung wird zum 1. Januar 2021 wirksam und gilt für Pflichtarbeitsplätze, die ab diesem Datum unbesetzt sind.

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen hat Bundesarbeitsminister Heil zudem am 3. Dezember 2020 erklärt, dass er die Ausgleichsabgabe für Betriebe, die gar keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, durch eine zusätzliche Stufe erhöhen möchte.

  • Bewertung des bvdm

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